Waffenerwerb und Waffengesetz

Die Benutzung unserer Anlage und der Erwerb von Waffen unter­liegt in der Schweiz und Liecht­en­stein bestimmten Voraussetzungen.

Die Benutzung der RMS Schies­san­lage sowie die Teil­nahme an Schiess-Kursen ist nur für Personen

  • die mindestens 18 Jahre alt sind und
  • einen sauberen Leumund haben (Waffen­er­werb­schein oder Strafregisterauszug)

gestattet.

Bitte beachten Sie unsere Sicherheitsregeln!

Laden Sie das FormularZugangs-Antrag RMS Shooting und Regeln”  herunter.

Neue Kunden (Schützen) müssen einen Termin vere­in­baren (Tele­fonisch oder per E‑Mail)

Waffenerwerb

Personen mit Wohn­sitz im Ausland und Personen ohne Nieder­las­sungs­be­wil­li­gung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffen­er­werb­ss­chein und zusät­zlich eine amtliche Bestä­ti­gung ihres Wohn­sitz- oder Heimat­staates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbe­standteils berechtigt sind.

Erwerb, Besitz, Anbi­eten, Vermit­teln, Über­tra­gung von Waffen, Waffenbe­standteilen, Waffen­zubehör, Muni­tion, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuer­waffen ist Ange­hörigen folgender Staaten grund­sät­zlich verboten: Albanien, Alge­rien, Sri Lanka, Kosovo, Maze­donien, Bosnien und Herze­gowina, Serbien, Türkei

Waffengesetz und weitere Informationen

Infor­ma­tionen zu Waffen und Muniton finden Sie auf folgenden Webseiten

und in der Broschüre Schweiz­erisches Waffen­recht.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich!

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