Waffen und Zubehör kaufen

Bestellen Sie direkt bei uns im Haus oder bei unseren Part­nern und prof­i­tieren Sie von einer grossen Auswahl an Produkten!

Bei uns vor Ort haben Sie die Möglichkeit, vor dem Kauf einer Waffe die entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen. Ausserdem können Sie eine Vielfalt der Waffen vor dem Kauf ausprobieren. 

Sie finden aber auch die Artikel (Waffen, Zubehör, etc.) direkt auf der Webseite unserer Partner und Liefer­anten. Legen Sie jene Artikel, die Sie bestellen möchten, einfach in den Warenkorb und geben Sie beim Checkout dann unseren Händler­namen RMS Shooting Anstalt an.

Wir regeln für Sie dann den weit­eren Verlauf der Bestel­lung. So können Sie die Artikel direkt bei uns abholen und bequem vor Ort bezahlen.

Unsere Partner für den Waffenkauf

Falls Sie Fragen zu einem Produkt haben beraten wir Sie gerne und übernehmen die Bestellung!

Direkt bei unserem Partner bestellen

Die Part­nerliste befindet sich aktuell noch im Aufbau.

Hinweise zum Waffenerwerb

Bitte berück­sichtigen Sie, für Waffen mit Verbringung in die Schweiz, gilt das schweiz­erische Waffenge­setz.

Für den Erwerb von bewil­li­gungspflichtigen Waffen und wesentlicher Waffenbe­standteile im Handel oder von Privat­per­sonen benötigt man einen Waffenerwerbschein!

Für meldepflichtige Waffen ist ein formeller Vertrag zwis­chen Verkäufer und Käufer ausre­ichend. Der Veräusserer muss inner­halb von 30 Tagen eine Kopie des Vertrages an das kantonale Waffen­büro übermitteln.

Waffenerwerbsscheinpflichtige Waffen

  • Pistolen, Revolver
  • Selb­st­lade­büchsen und Selbstladeflinten
  • Unter­he­bel­repetierer (lever action)
  • Vorder­schaft­srepetierer (pump action) nur für CH, in FL gilt diese als verbotene Waffe
  • ausländische Ordon­nanzrepetiergewehre die nicht für das Schiess­wesen ausser Dienst zuge­lassen sind
  • halbau­toma­tische Gewehre wie z.B. die Stur­mgewehre PE 90, PE 57

Meldepflichtige Waffen

  • Einschüs­sige oder mehrläu­fige Gewehre sowie Nach­bil­dungen von einschüs­sigen Vorderladern
  • Ordon­nanzrepetiergewehre (Kara­biner)
  • Sport­gewehre (KK-Stutzer, Standardgewehre)
  • Jagdwaffen welche nach der eidg. Jagdge­set­zge­bung zur Jagd zuge­lassen sind
  • Sport­gewehre für jagdsportliche nationale und inter­na­tionale Schiessen

Zuständigkeit für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheines

Bei Gemeinden/Städten mit Gemeinde-/Stadt­polizeien sind diese üblicher­weise für die Erteilung eines Waffen­er­werb­ss­cheines zuständig. 
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