Waffenerwerb und Waffengesetz
Die Benutzung unserer Anlage und der Erwerb von Waffen unterliegt in der Schweiz und Liechtenstein bestimmten Voraussetzungen.
Die Benutzung der RMS Schiessanlage sowie die Teilnahme an Schiess-Kursen ist nur für Personen
- die mindestens 18 Jahre alt sind und
- einen sauberen Leumund haben (Waffenerwerbschein oder Strafregisterauszug)
gestattet.
Bitte beachten Sie unsere Sicherheitsregeln!
Laden Sie das Formular “Zugangs-Antrag RMS Shooting und Regeln” herunter.
Neue Kunden (Schützen) müssen einen Termin vereinbaren (Telefonisch oder per E‑Mail)
Waffenerwerb
Personen mit Wohnsitz im Ausland und Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffenerwerbsschein und zusätzlich eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.
Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Türkei
Waffengesetz und weitere Informationen
Informationen zu Waffen und Muniton finden Sie auf folgenden Webseiten
und in der Broschüre Schweizerisches Waffenrecht.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich!